Letztes Jahr ist zu Silvester in Micheldorf fast ein Haus abgebrannt, deshalb rufen wir noch einmal in Erinnerung:
Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten.
Ausführliche Infos von der Polizei
Außerdem hat die BH Kirchdorf heute folgende Verordnung erlassen:
In allen Waldgebieten des politischen Bezirkes Kirchdorf ist jegliches Feueranzünden sowie Rauchen, insbesondere die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Es drohen hohe Geld- und sogar Gefägnisstrafen!