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Rauchverbot im Wald!

Die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf hat mit 10.08.2015 folgende Verordnung erlassen:

In allen Waldgebieten des politischen Bezirkes Kirchdorf ist jegliches Feueranzünden sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Die Feuerwehr Micheldorf bittet Sie auch sonst im Umgang mit Zigaretten und beim Grillen äußerst vorsicht zu sein!