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ACHTUNG: Waldbrandgefahr! Es drohen hohe Strafen!

Auszüge aus der VERORDNUNG der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems:

§ 1 Schutzmaßnahmen
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten
(2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Wind verhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

§ 3 Strafbestimmung
Übertretungen des § 1 werden nach ... mit Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.

§ 4 Schlussbestimmungen
(2) Sie tritt mit 22.06.2017 in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2017 außer Kraft.