Springe zum Inhalt

Waldbrandschutz-Verordnung

Die BH Kirchdorf hat wieder eine Waldbrandschutz-Verordnung erlassen. Hier gibt's den ganzen Text und das ist die Kurzfassung:

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf sowie in deren Gefährdungs-bereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Übertretungen des § 1 werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.

Die Feuerwehr Micheldorf bittet um besondere Vorsicht beim Abschießen von Feuerwerken!

Im Ortsgebiet sind Feuerwerke grundsätzlich verboten!